Mehr Informationen für die Öffentlichkeit über den Gästebeitrag

In der monatlichen Vorstandssitzung diskutierten die Borkumer Genossinnen und Genossen am letzten Mittwoch über verschiedene Themen, die zurzeit aktuell sind.

Neben der Schließung der Nordseeklinik und dem Prozess gegen die Gasförderung vor dem Rechtbank in Den Haag wurde über auch die Kalkulation des Gästebeitrages (ehemals Kurbeitrag) für das Jahr 2024 diskutiert. In der letzten Ratssitzung wurde bekanntgegeben, dass der Gästebeitrag auf 6,40 € steigen müsste, damit die Kosten für den Tourismusbetrieb gedeckt werden können.

Innerhalb der Ratsgremien wird nun über die künftige Höhe des Gästebeitrages diskutiert. Die BfL hatte in der letzten Ratssitzung erklärt, dass sie sich an dieser Diskussion nicht beteiligen wolle, was seitens der SPD als bedauerlich angesehen wird. Es sollten alle im Rat vertretenden Gruppierungen nach einer Lösung streben.

Seitens der Borkumer SPD ist man der Meinung, dass neben der Vorstellung im Finanz- bzw. auch im Tourismusausschuss die Bürgerinnen und Bürger zudem über die öffentlichen Medien über die Zusammensetzung des Gästebeitrages informiert werden sollten. Es müsste verdeutlicht werden, werde Angebote die NBG vorhalten muss, um das Prädikat Nordseeheilbad zu erhalten bzw. welche Angebote vorgehalten werden müssen, um überhaupt Gästebeitrage erheben zu dürfen.

Die bisherigen Regelungen zwischen der Stadt Borkum und der NBG wurden im Rahmen einer Finanzamtsprüfung beanstandet und bedürfen einer Neufassung. Der Borkumer SPD ist dabei bewusst, dass die Stadt Borkum ihre Tochtergesellschaft NBG mit entsprechenden Haushaltsmitteln auszustatten hat, wenn sie die NBG mit der Bearbeitung von Dienstleistungen beauftragt.

Abschließend wurde im Vorstand der Borkumer SPD noch über die Anpassung der Aufwandsentschädigungen in der letzten Ratssitzung besprochen. Auf Vorschlag der SPD wurde auf eine Erhöhung der Sitzungsgelder verzichtet, die monatliche Pauschale aber um 15,00 € angehoben. Die Einführung einer Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsratsvorsitzenden wurde im Vorstand allerdings als entbehrlich betrachtet, wenn der Vorsitz vom Bürgermeister eingenommen würde. In den meisten anderen Kommunen hat der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin den Vorsitz in den Aufsichtsräten der kommunalen Gesellschaften inne. Neben der Einsparung von Aufwandsentschädigungen würde es auch eine engere Verzahnung der Führungsebene von Stadt und NBG bedeuten.

SPD Ortsverein Borkum